Sportbonus - Förderaktion des Sportministeriums

Zuletzt geändert am: 26.08.2022 um 13:48
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Mit dem Sportbonus hat das Sportministerium eine Fördermöglichkeit für neue und wiedergewonnene Mitgliedschaften entwickelt. 75% des Mitgliedsbeitrages dieser Mitgliedschaften kann als Zuschuss geltend gemacht werden.

Mit dem Sportbonus hat das Sportministerium eine Fördermöglichkeit für neue und wiedergewonnene Mitgliedschaften entwickelt. 75% des Mitgliedsbeitrages dieser Mitgliedschaften kann als Zuschuss geltend gemacht werden.

Für die Saison 2021/22 oder das Kalenderjahr 2022 übernimmt das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport 75 % des Mitgliedsbeitrags von neuen oder wiedergewonnenen Vereinsmitgliedern. Der Zuschuss wird mit 90 Euro pro neuer Mitgliedschaft gedeckelt. Als neue Mitglieder gelten all jene, die seit 1. Jänner 2021 nicht Mitglied im jeweiligen Sportverein gewesen sind.

Eine förderbare Mitgliedschaft muss für einen Mindestzeitraum von drei Monaten abgeschlossen werden. Neumitglieder bezahlen bei allen teilnehmenden Sportvereinen nur den eigenen, stark reduzierten Beitrag ein, die Sportvereine erhalten den Zuschuss über den jeweiligen Sportdachverband. Der Beitrag des neuen Vereinsmitglieds muss zwischen 1. September und 31. Dezember 2021 einbezahlt werden, damit der Zuschuss ausbezahlt werden kann.

Beispiele:

  • Beispiel 1: Der Mitgliedsbeitrag beträgt 100 Euro. Das neugewonnene Mitglied bezahlt 25 Euro ein. Mit diesem Einzahlungsbeleg kann der Zuschuss von 75 Euro beantragt werden.
  • Beispiel 2: Beträgt der Mitgliedsbeitrag 200 Euro, zahlt das neugewonnene Mitglied 110 Euro ein. Mit diesem Einzahlungsbeleg kann der maximale Zuschuss von 90 Euro beantragt werden.

Grundvoraussetzung für eine Teilnahme ist die Registrierung auf der Plattform www.sportbonus.at. Nach der erfolgten Registrierung können die teilnehmenden Sportvereine für alle neu gewonnenen Mitglieder, die zwischen 1. September und 31. Dezember 2021 den reduzierten Mitgliedsbeitrag einbezahlt haben, besagten Zuschuss beantragen.

Grund für die Förderaktion ist, dass die Daten der Statistik Austria zeigen, dass die Mitgliederzahlen in den Sportvereinen durchschnittlich um etwa ein Viertel zurückgegangen ist.

Weitere Details:

Die Sportvereine müssen die Einzahlungsbelege auf der Plattform www.sportbonus.at gesammelt hochladen.
Abgewickelt wird die Förderung für Tischtennisvereine von den drei Sportdachverbänden ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION. Wie mit Vereinen umgegangen wird, die bei keinem der drei Verbände Mitglied sind, wird noch geklärt.
Vor der Weiterleitung an den abwickelnden Dachverband müssen die Vereine die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben durch eine Vollständigkeitserklärung bestätigen, die von einem zeichnungsberechtigten Vereinsorgan unterschrieben und auf der Plattform hochgeladen werden muss.
Die Belege verbleiben bei den Vereinen, die sich zu einer Aufbewahrung für eine mögliche Prüfung durch die Bundes-Sport-GmbH (BSG) verpflichten. Diese Prüfung erfolgt erst nach dem Abschluss des Programmes im Jahr 2022 stichprobenmäßig sowie bei Vereinen mit einer überdurchschnittlichen Zahl neuer Mitglieder. Die Beitrittserklärungen der neuen Mitglieder müssen nicht hochgeladen werden und verbleiben bei den Vereinen. Sie können Gegenstand der Prüfung durch die Bundes-Sport-GmbH (BSG) sein.

Der ÖTTV empfiehlt ausdrücklich die Teilnahme an dieser Förderaktion. Es handelt sich um eine gute Möglichkeit, neue Vereinsmitglieder anzuwerben oder ausgeschiedene Mitglieder wiederzugewinnen.


Veröffentlicht von Administrator am 19.09.2021


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