Neue Verordnung: Kaum Änderungen

Zuletzt geändert am: 26.08.2022 um 13:48
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Seit 08.02.2021 gilt die neue Verordnung der Bundesregierung. Sie gilt vorerst bis zum 17.02.2021. Für den Sport hat es leider kaum Änderungen gegeben.

Seit 08.02.2021 gilt die neue Verordnung der Bundesregierung. Sie gilt vorerst bis zum 17.02.2021. Für den Sport hat es leider kaum Änderungen gegeben.

Die BSO hat dazu folgende Mitteilung verfasst:

Folgende Punkte haben im weiteren Sinne Auswirkungen:

•    auf Sportstätten müssen nun 20 m2 pro Person zur Verfügung stehen
•    auf Sportstätten muss nun eine FFP2-Masken getragen werden (ausgenommen tatsächliche Sportausübung)

Die aktuelle Verordnung sieht unter § 13 Abs 3 Z 10 wieder eine Ausnahme für Zusammenkünfte von max. vier Personen aus max. zwei Haushalten zzgl. max. sechs minderjähriger Kinder oder Minderjähriger vor. Leider besagen die mitgelieferten rechtlichen Begründungen sowie die Auskunft des Krisenstabs des  Gesundheitsministeriums, dass dies nicht auf Gruppenkurse umlegbar ist. Kleingruppentrainings sind somit weiterhin nicht möglich.

Die ab 8.2. gültige Verordnung finden Sie hier:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_58/BGBLA_2021_II_58.html


Für uns bedeutet das: Weiterhin warten, warten, warten ......
Derzeit ist an keine Fortführung der Meisterschaft zu denken.


Veröffentlicht von Administrator am 08.02.2021


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