Meisterschaftsbetrieb unterbrochen

Zuletzt geändert am: 26.08.2022 um 13:48
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Augrund des neuerlichen Lockdowns muss wie schon im Vorjahr die Mannschaftsmeisterschaft der Herren unterbrochen werden. Dazu gibt es auch Informationen von Sport Austria.

Augrund des neuerlichen Lockdowns muss wie schon im Vorjahr die Mannschaftsmeisterschaft der Herren unterbrochen werden.

Wegen der aktuellen Entwicklung in Bezug auf Corona und der Verhängung eines Lockdowns für alle, egal ob geimpft, genesen oder ungeimpft, muss ab Montag, den 22.11.2021, der laufende Meisterschaftsbetrieb der Allgemeinen Klasse bis auf weiteres unterbrochen werden.

Somit können die beiden letzten Runden des Grunddurchgangs (am 27.11.2021 und am 04.12.2021) nicht plangemäß durchgeführt werden.

Sobald es neue Informationen über die Fortführung der Meisterschaft gibt, werden wir alle umgehend informieren.

Auch Trainings sind nicht mehr möglich (Ausnahme Spitzensportler).

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme!

 

Dazu gibt es auch folgende Informationen von Sport Austria:

Die mit heute 00 Uhr in Kraft getretene neue Verordnung bringt den bundesweiten Lockdown für alle mit sich. Für den Sport bedeutet dies v.a.:
 

  • Sport darf nur alleine, mit Personen aus dem gleichen Haushalt, mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner:in, mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister), mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen oder mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird betrieben werden. Spitzensport ist davon ausgenommen.
     
  • Sport darf im eigenen privaten Wohnbereich, an öffentlichen Orten im Freien oder auf Outdoor-Sportstätten betrieben werden.
     
  • Trainings/Kurse/Zusammenkünfte sind nur erlaubt, wenn maximal zwei Haushalte zusammenkommen, wobei auf einer Seite nur eine Person aus einem Haushalt beteiligt sein darf (z.B. Einzeltraining mit einem/einer Trainer*in).
     
  • Es gilt wieder ein 2m-Abstand zu haushaltsfremden Personen.
     
  • In geschlossenen Räumen ist eine FFP2-Maske zu tragen.
     
  • Die Kantine in Sportstätten muss geschlossen bleiben.
     
  • Veranstaltungen (Training/Kurs/Gruppe/Wettkampf...), bei denen ausschließlich Spitzensportler:innen gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017 Sport ausüben, sind in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 und im Freiluftbereich mit bis zu 200 Sportler*innen zuzüglich der Trainer*innen, Betreuer*innen und sonstigen Personen, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, zulässig.

Veröffentlicht von Administrator am 22.11.2021


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