Handlungsempfehlungen des ÖTTV zu Covid-19

Zuletzt geändert am: 26.08.2022 um 13:48
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Der ÖTTV hat Handlungs-empfehlungen, die für den Tischtennissport in Sportstätten in Zukunft gelten sollen, veröffentlicht. Diese Empfehlungen können vom ÖTTV jederzeit aktualisiert werden, wir informieren Sie natürlich dementsprechend.

Der ÖTTV hat Handlungsempfehlungen, die für den Tischtennissport in Sportstätten in Zukunft gelten sollen, veröffentlicht. Diese Empfehlungen können vom ÖTTV jederzeit aktualisiert werden, wir informieren Sie natürlich dementsprechend.
 

Für die Einhaltung der aufgestellten Regeln sind der Vereinsvorstand, der Inhaber der Sportstätte und die Trainer verantwortlich.

Personen, die diese Regeln missachten, sind aus der Sportstätte zu verweisen. Jeder Spieler und jede Spielerin sowie jeder Trainer (Betreuer) und jede Trainerein (betreuerin) nimmt auf eigene Gefahr am Spielbetrieb teil. Es gilt das Prinzip der Eigenverantwortung - oberstes Ziel ist es, sich und die Vereinskollegen nicht durch COVID-19-Infektionen zu gefährden.

Das Betretungsverbot für Sportstätten ist aber weiterhin aufrecht. Erst wenn dieses aufgehoben wird, ist auch das Training für Vereine möglich.

Hier der genaue Inhalt: Handlungsempfehlungen zu Covid-19


Veröffentlicht von Administrator am 12.05.2020


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