Geregeltes Training ohne Abstand ist wieder möglich!

Zuletzt geändert am: 26.08.2022 um 13:48
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Durch die nächste Covid-19-Lockerungs-Verordnung ist nun wieder ein geregeltes Training ohne Mindestabstand möglich. Diese Verordnung gilt seit heute, 1.7.2020.

Durch die nächste Covid-19-Lockerungsverordnung ist nun wieder ein geregeltes Training ohne Mindestabstand möglich. Diese Verordnung gilt seit heute, 1.7.2020:

Es ist nun wieder jede Form des Sports ohne Mindestabstand möglich. Wenn es bei Sportarten bei sportartspezifischer Ausübung zu Körperkontakt kommt – das ist bei den meisten Formen von Mannschafts- und Kampfsportarten der Fall – ist vom Verein oder vom Betreiber der Sportstätte ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten bzw. umzusetzen.

Nachstehend finden Sie folgende Informationen:

Für weitere Fragen können Sie sich auch an das Sportministerium wenden:

Hotline: Tel: +43 (1) 71606 - 665270 (Mo-Fr 9 bis 15 Uhr)

E-Mail: sport@bmkoes.gv.at


Sport Austria-Präsident Hans Niessl appelliert sämtliche Hygiene- und organisatorische Richtlinien, wie das Führen von Anwesenheitslisten, um das Contact Tracing zu erleichtern, einzuhalten. Der organisierte Sport hat viel Arbeit investiert, um diese Lockerung zu erreichen. Nun gilt es, alles in unserer Macht Stehende zu unternehmen, um eine Virusausbreitung über den Sport zu unterbinden.

Treffen mit Minister Anschober und Kogler

Sport Austria-Präsident Hans Niessl traf Gesundheitsminister Rudolf Anschober zu einem konstruktiven Austausch. Themen wie die Bedeutung des organisierten Sports fu?r das Gesundheitssystems, die Wichtigkeit des Schulsports und die Maßnahmen fu?r eine verantwortungsvolle Wiederaufnahme des Sports in Richtung Normalita?t wurden besprochen. Versta?ndnis fu?r den Sport und Potentiale, die noch mehr ausgescho?pft werden ko?nnen, zeichneten das produktive Gespra?ch aus.

Bei dem Treffen mit Sportminister Werner Kogler standen vor allem die Themen Wiederaufnahme des Sportbetriebs, NPO-Unterstützungsfonds, die tägliche Bewegungseinheit sowie ein Aufschwungpaket mit steuerlichen Erleichterungen für den Sport im Fokus. Dazu wird es in den nächsten Tagen auch einen Termin mit dem Finanzministerium geben.

Ausbildung zum/zur COVID-19-Beauftragten – Sonderkonditionen

Die Lockerungsverordnung sieht seit 1. Juli bei Veranstaltungen mit mehr als 100 TeilnehmerInnen neben einem Präventionskonzept auch die Bestellung eines/einer COVID-19-Beauftragten vor. Auch wenn Schulungen für diesen Bereich nicht verpflichtend vorgeschrieben sind, empfehlen wir, sich in diese Richtung fortzubilden bzw. sich zu informieren.

Sport Austria konnte mit dem Wiener Roten Kreuz eine Kooperation erzielen – somit gilt für alle Sport Austria-Mitglieder ein vergünstigter Preis für die Online Kurse zur/zum COVID-19-Beauftragten. Bis 20.7.2020 können Sie diesen 4 Stunden Online Kurs für  € 79,- (statt € 99,-) danach um € 119,- (statt € 149,-) buchen: https://kursbuchung.wrk.at/versteckte-seiten/kurssuche/?kathaupt=11&knr=20C0VID19B&kursname=Bundessportorganisation+C0V19+Beauftragter

Immer am aktuellsten Stand

Besuchen Sie regelmäßig die Websitevon Sport Austria und verlinken Sie gerne auf www.sportaustria.at/corona.


Veröffentlicht von Administrator am 01.07.2020


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