Das Training in Schulen ist wieder möglich!

Zuletzt geändert am: 26.08.2022 um 13:48
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Das Bildungsministerium hat erste Lockerungen bei der Zugänglichkeit zu Schulsportstätten möglich gemacht.

Das Bildungsministerium hat erste Lockerungen bei der Zugänglichkeit zu Schulsportstätten möglich gemacht.
 

Kurz zusammengefasst:

  • Nutzung von Schulturnsälen für Vereine: Das Bildungsministerium hat mit gestrigem Tag, 2.6.2020, das Hygienehandbuch für Schulen wie folgt adaptiert:  „Entsprechend § 128 A SchoG kann die Schulraumüberlassung an schulfremde Organisationen und Einhaltung der geltenden Hygienemaßnahmen schulautonom erfolgen.“ (Siehe Seite 6 des Hygienehandbuchs)

 

Dementsprechend darf die Schule grundsätzlich externen Sportvereinen den Schulturnsaal wieder zur Verfügung stellen.

Folgende Information noch dazu: Hygiene-Handbuch Covid-19 für Schulen

 

Neue Lockerungsverordnung 29.5.2020 – Eckpunkte für Sport:

o   Indoorsportstätten dürfen wieder öffnen (2m Abstand)

o   Kurzzeitiges Unterschreiten der 2m Abstandsregel im Outdoorbereich möglich (Bsp. Tennis Doppel…)

  • Lockerung der Zuschauerbegrenzung für Veranstaltungen
  • Typische Fragen und Antworten findet ihr zusammengefasst unter den Sport Austria FAQ´S à Link FAQ´S

Veröffentlicht von Administrator am 04.06.2020


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