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Das Training in Schulen ist wieder möglich! |
Zuletzt geändert am: 26.08.2022 um 13:48 |
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Das Bildungsministerium hat erste Lockerungen bei der Zugänglichkeit zu Schulsportstätten möglich gemacht.
Das Bildungsministerium hat erste Lockerungen bei der Zugänglichkeit zu Schulsportstätten möglich gemacht.
Kurz zusammengefasst:
- Nutzung von Schulturnsälen für Vereine: Das Bildungsministerium hat mit gestrigem Tag, 2.6.2020, das Hygienehandbuch für Schulen wie folgt adaptiert: „Entsprechend § 128 A SchoG kann die Schulraumüberlassung an schulfremde Organisationen und Einhaltung der geltenden Hygienemaßnahmen schulautonom erfolgen.“ (Siehe Seite 6 des Hygienehandbuchs)
Dementsprechend darf die Schule grundsätzlich externen Sportvereinen den Schulturnsaal wieder zur Verfügung stellen.
Folgende Information noch dazu: Hygiene-Handbuch Covid-19 für Schulen
Neue Lockerungsverordnung 29.5.2020 – Eckpunkte für Sport:
o Indoorsportstätten dürfen wieder öffnen (2m Abstand)
o Kurzzeitiges Unterschreiten der 2m Abstandsregel im Outdoorbereich möglich (Bsp. Tennis Doppel…)
- Lockerung der Zuschauerbegrenzung für Veranstaltungen
- Typische Fragen und Antworten findet ihr zusammengefasst unter den Sport Austria FAQ´S à Link FAQ´S
Veröffentlicht von Administrator am 04.06.2020
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